Vertragsabschluss
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Inhalt und Umfang des Mietvertrages werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Abweichungen oder Nebenvereinbarungen werden nur durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich.
Mietpreise
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten pro Stück pro 4 Tage.
Kaution
Wir berechnen eine Kaution in Höhe von 25 % der Gesamtmiete. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgutes wird die Kaution baldmöglichst vom Vermieter an den Mieter zurückerstattet.
Zahlungsweise
Die Zahlung des gesamten Mietbetragen erfolgt ohne jeden Abzug bei Abnahme des Mietgutes durch den Mieter.
Mietzeit
Das Mietgut wird lediglich für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters und der Vermieter ist berechtigt eine zusätzliche, neu berechnete Miete nach der Preisliste in Rechnung zu stellen. Sollte der Mieter das Mietgut nicht zum vereinbarten Termin zurückbringen können, so hat der Mieter den Vermieter einen Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit davon in Kenntnis zu setzen.
Lieferungen und Abholung
Bei Selbstabholung durch den Mieter, hat dieser das Mietgut auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Bei Selbstabholung des Mietgutes durch den Mieter hat dieser für ordnungsgemäßen Transport Sorge zu tragen. Das Mietgut ist in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren.
Die Ware ist grundsätzlich vom Mieter selbst abzuholen. Eine Anlieferung gegen Aufpreis entsprechend den nachfolgenden Bedingungen durch Wolf GmbH ist auf Anfrage möglich. Die Auslieferung aller Aufträge erfolgt so rechtzeitig daß das Mietgut zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. Der Vermieter kann für verspätete Lieferung basierend auf höherer Gewalt nicht haftbar gemacht werden. Die Anlieferung des Mietgutes erfolgt zu ebener Erde hinter die erste Tür. Für die Anlieferung des Mietgutes ist eine Lkw taugliche Zufahrt notwendig und ein Tor mit einer Mindestbreite von 2 Metern. Ist eine derartige Lieferung/Abholung nicht möglich (z.B. die Bodenoberfläche ist nicht befahrbar, der Laufstieg ist zu schmal, geparkte Fahrzeuge behindern An- und Abtransport, das Mietgut steht nicht sortiert und geordnet aufgestapelt abholbereit), so ist der Vermieter berechtigt die extra anfallenden Be- und Entladekosten dem Mieter zu berechnen.
Bei Anlieferung hat der Mieter das Mietgut nachzuprüfen. Eventuell festgestellte Mängel müssen sofort bei Anlieferung gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag muß das Mietgut ab 8.00 Uhr morgens sortiert und geordnet zu ebener Erde hinter der ersten Tür bereitstehen. Bei Abholung wird das Mietgut vom Vermieter nachgeprüft und gezählt. Wenn die Lieferung aus Geschirr, Besteck und/oder anderen Kleinteilen besteht ist ein Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, der Mieter erklärt sich damit einverstanden, daß die endgültige Zählung und eventuelle Schadenfeststellung erst in den Lagerräumen des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, daß in der Zeit der Abholung bis zur Zählung in den Lagerräumen des Vermieters keine Verluste oder Beschädigungen entstehen. Die Abholung erfolgt spätestens 48 Stunden nach Veranstaltungsende, wenn kein anderer Abholtermin vereinbart wurde.
Reinigung
Der Mieter hat das Mietgut sorgfältig zu behandeln. Geschirr, Besteck, Küchengeräte u.s.w. werden nach Rückgabe grundsätzlich vom Vermieter gegen Aufpreis gereinigt und sind vom Mieter so an den Vermieter zurückzugeben (sortiert, ohne Essensreste, Fettreste, etc.), daß es sofort maschinell gereinigt werden kann. Bei extremerVerschmutzung ist der Vermieter berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Mietgut aus Stoff (z.B. Tischdecken) ist nach Gebrauch dem Vermieter trocken zu übergeben.
Haftung und Schadenersatz
Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgutes haftet der Mieter. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte und solche verursacht werden, wie Brand-, Sturm-, Gewitter-, Hagel-, Wasser-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und Vandalismusschäden. Bei reparaturfähigen Beschädigungen, sofern diese die Wiederbeschaffungswerte nicht übersteigen, hat der Mieter die Reparaturkosten zu erstatten, in allen anderen Fällen wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert berechnet.
Versicherung
Das Mietgut ist nicht versichert. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter. Es wird daher empfohlen, daß Mietgut für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der Zeiten für den Auf- und Abbau zu versichern.
Verfügbarkeit
Wenn ein Mangel oder ein Schaden bei Abnahme des Mietgutes durch den Mieter festgestellt wird, hat dieser das Recht auf gleichwertigen Ersatz.
Mitteilungspflicht des Mieters
Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn:
das Mietgut bei Anlieferung nicht vollständig ist;
das Mietgut beschädigt worden ist,
das Mietgut gestohlen worden ist, oder sonst irgendwie abhanden gekommen ist
Die Lieferung/Abholung nicht unmittelbar hinter die 1. Tür zu ebener Erde möglich ist.
Rücktritt
Der Rücktritt von einem Auftrag ist nur bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch berechnet. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten, es sei denn, eine weitere Vermietung ist möglich. In diesem Fall werden lediglich 25% des ursprünglichen Betrages Berechnet.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird zwischen den Parteien das Amtsgericht Sulzbach vereinbart.
Für eventuelle Fragen steht Ihnen jederzeit einer unserer Mitarbeiter zur Verfügung.
§ 10 - Kundendienst
Für Kundendienst gelten die am Tage des jeweiligen kundendiensteinsatzes gültigen Sätze als vereinbart. Sofern Pauschalsätze für die Anfahrt berechnet werden, gelten diese auch dann, wenn der Kundendienst „gelegentlich" angefordert wurde. Werden im Rahmen von Kundendiensteinsätzen gleichzeitig Waren angeliefert, kommen trotzdem Pauschalsätze für die Anfahrt zur Anrechnung. Für Kundendienstarbeiten an nicht von uns gekauften Geräten kann eine Kundendienstbereitstellungspauschale verlangt werden.